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   VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12   

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VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12 (https://dejure.org/2012,36512)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.10.2012 - 9 A 126/12 (https://dejure.org/2012,36512)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 9 A 126/12 (https://dejure.org/2012,36512)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch im Erlassverfahren die Rechtmäßigkeit eines den Abgabepflichtigen belastenden Verwaltungsaktes im Einzelfall dann Berücksichtigung finden kann, wenn der Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig fehlerhaft ist (so auch BVerwG, Urt. v. 23.08.1990, 8 C 42.88, BFH, B. v. 15.10.2004, VII B 312/00, beide juris).

    Diese Auffassung bestätigt sich auch bei einem diesbezüglichen Vergleich mit den Fällen, in denen ein Erlass dann in Betracht kommt, wenn bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitragsanspruchs eine Stundungssituation bestanden hat, weil die Säumniszuschläge dann ihren Charakter als Druckmittel verloren hatten (dazu seit BVerwG, Urt. v. 23.08.1990, 8 C 42.88, juris).

    Deshalb ist bei der Anwendung von § 227 AO allein eine am Begriff der Unbilligkeit orientierende Ermessensentscheidung zu treffen und nicht zunächst der unbestimmte Rechtsbegriff der Unbilligkeit zu bestimmen und dann in einem zweiten Schritt das Ermessen hinsichtlich des Erlasses auszuüben, was dazu führt, dass bei Vorliegen von persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen, im Regelfall (nur) ein (teilweiser) Erlass ermessensgerecht ist; die Verwaltungsgerichte haben dann im Falle des Erfolgs der Klage die Behörde unter (teilweiser) Aufhebung der entgegen stehenden Bescheide zum (teilweisen) Erlass zu verpflichten (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO), wobei stets auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (BVerwG, Urt. v. 23.08.1990, a. a. O.; OVG LSA, Urt. v. 18.06.2007, 4 M 36/07; n. v.).

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
    Danach ist auch der Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO möglich und dann geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf ihren Zweck, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. zum sog. Überhang des gesetzlichen Tatbestandes BVerwG, Urt. v. 08.07.1998, 8 C 31.96; BFH, Urt. v. 29.08.1991, V R 78/86; v. 20.05.2010, V R 42/08, alle juris).

    b) Eine unbillige Härte i. S. des § 227 AO liegt jedoch dann vor, wenn ein Rechtsbehelf des Abgabenpflichtigen gegen die Abgabenfestsetzung Erfolg hatte und der Abgabenpflichtige gegenüber der Behörde alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Abgabenbescheides zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, nicht gewährt wurde (vgl. BFH, Urt. v. 29.08.1991, V R 78/86; B. v. 18.03.2003, X B 66/02; zuletzt Urt. v. 20.05.2010, V R 42/08, so auch BayVGH, B. v. 21.09.2009, 4 BV 07.498 sowie FG München, Urt. v. 27.10.2011, 10 K 200/10, alle juris; Loose in: Tipke/Kruse, a.a.O., § 240 Rn. 24; eher distanziert Rüsken in: Klein, Abgabenordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 240 Rn. 65).

    Die Rechtsprechung geht insoweit ersichtlich davon aus, dass ein Beitragsschuldner mit einem Antrag auf Aussetzung alles getan hat, um eine Entscheidung der Abgabenbehörde zu erreichen (so BFH, Urt. v. 20.05.2010, a. a. O. wörtlich: "...der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides zu erreichen..."), mithin um von der Fälligkeit des festgesetzten Beitrages und dem von den Säumniszuschlägen ausgehenden Zahlungsdruck freigestellt zu werden.

  • BFH, 31.01.2002 - VII B 312/00

    Erlassverfahren; Festsetzung von Haftungsschulden

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch im Erlassverfahren die Rechtmäßigkeit eines den Abgabepflichtigen belastenden Verwaltungsaktes im Einzelfall dann Berücksichtigung finden kann, wenn der Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig fehlerhaft ist (so auch BVerwG, Urt. v. 23.08.1990, 8 C 42.88, BFH, B. v. 15.10.2004, VII B 312/00, beide juris).

    Diese Voraussetzung ist hier wegen des Widerspruchs der Kläger vom 14.11.2003 bereits nicht gegeben, so dass es einer Befassung mit der Frage, ob die Beitragsfestsetzung des Beklagten vom 14.11.2003 offensichtlich fehlerhaft war ebenso wenig wie mit der Frage, ob der in Anspruch Genommene das seinerzeit Erforderliche gegen die Beitragsfestsetzung getan hat (zum diesbezüglichen Erfordernis eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO: VG Magdeburg, Urt. v. 11.03.2009, 9 A 173/08 MD; n. v.), um eine "richtige" Festsetzung zu erreichen (vgl. BFH, B. vom 31.01.2002 VII B 312/00, juris), gar nicht bedurft hätte und auch im gerichtlichen Verfahren nicht bedarf.

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
    Danach ist auch der Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO möglich und dann geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf ihren Zweck, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. zum sog. Überhang des gesetzlichen Tatbestandes BVerwG, Urt. v. 08.07.1998, 8 C 31.96; BFH, Urt. v. 29.08.1991, V R 78/86; v. 20.05.2010, V R 42/08, alle juris).

    b) Eine unbillige Härte i. S. des § 227 AO liegt jedoch dann vor, wenn ein Rechtsbehelf des Abgabenpflichtigen gegen die Abgabenfestsetzung Erfolg hatte und der Abgabenpflichtige gegenüber der Behörde alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Abgabenbescheides zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, nicht gewährt wurde (vgl. BFH, Urt. v. 29.08.1991, V R 78/86; B. v. 18.03.2003, X B 66/02; zuletzt Urt. v. 20.05.2010, V R 42/08, so auch BayVGH, B. v. 21.09.2009, 4 BV 07.498 sowie FG München, Urt. v. 27.10.2011, 10 K 200/10, alle juris; Loose in: Tipke/Kruse, a.a.O., § 240 Rn. 24; eher distanziert Rüsken in: Klein, Abgabenordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 240 Rn. 65).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
    Es kommt dabei nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern wie der Adressat selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl.allgemeine Auffassung der Bundesgerichte, etwa BVerwG, Urt. v. 18.04.1997, 8 C 43.95; Urt. v. 25.02.1994, 8 C 2.92; BGH, Urt. v. 09.02.2006, IX ZR 151/04, BFH, Urt. v. 27.11.1996, X R 20/95, alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2009 - 4 L 344/08

    Zum Inhaltsadressaten eines Grundsteuerbescheides

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
    Dem ist dann Genüge getan, wenn der Inhalt durch Auslegung ermittelt werden kann, wobei vorhergehende Bescheide und beigefügte Unterlagen zur Auslegung herangezogen werden können (vgl. OVG LSA, B. v. 16.02.2009, 4 L 344/08; VGH Mannheim, Urt. v. 28.04.2010, 2 S 2312/09, beide juris; OVG Münster, Urt. v. 20.06.1991, 2 A 1236/89, NJW-RR 1992, 458).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2011 - 1 K 1369/07

    (Erlass von hinterzogener Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen:

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
    Die Entscheidung über den Erlass ist also eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. BFH, Urt. vom 03.02.2010, juris; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2011 - 1 K 1369/07).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
    Es kommt dabei nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern wie der Adressat selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl.allgemeine Auffassung der Bundesgerichte, etwa BVerwG, Urt. v. 18.04.1997, 8 C 43.95; Urt. v. 25.02.1994, 8 C 2.92; BGH, Urt. v. 09.02.2006, IX ZR 151/04, BFH, Urt. v. 27.11.1996, X R 20/95, alle juris).
  • BFH, 04.02.2000 - VII B 235/99

    Divergenz; unbillige Härte bei Erhebung voller Säumniszuschläge

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
    Dies kann jedoch dahinstehen, weil dieser Aspekt allein die Frage nach der Verwirkung der Säumniszuschläge betreffen würde, die im hier zu entscheidenden Billigkeitsverfahren von den Klägern jedoch nicht in Abrede gestellt werden kann; zudem wäre eine nicht realisierte Aussetzungszusage rechtlich unbeachtlich (vgl. BFH, B. v. 04.02.2000, VII B 235/99, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 2 S 2312/09

    Zum Begriff des Adressaten eines Abgabenbescheides zu Abwasserbeiträgen

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
    Dem ist dann Genüge getan, wenn der Inhalt durch Auslegung ermittelt werden kann, wobei vorhergehende Bescheide und beigefügte Unterlagen zur Auslegung herangezogen werden können (vgl. OVG LSA, B. v. 16.02.2009, 4 L 344/08; VGH Mannheim, Urt. v. 28.04.2010, 2 S 2312/09, beide juris; OVG Münster, Urt. v. 20.06.1991, 2 A 1236/89, NJW-RR 1992, 458).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2002 - A 2 S 521/98
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 151/04

    Zustellung eines Abgabenbescheides hinsichtlich eines unter Zwangsverwaltung

  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1991 - 2 A 1236/89

    Kommunale Abgaben; Beitragsbescheid; Wohnungseigentümergemeinschaft; Hinreichend

  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 4 M 701/04

    Nach-Erhebung von Beiträgen nach Kommunalabgabenrecht zulässig

  • VGH Bayern, 21.09.2009 - 4 BV 07.498

    Säumniszuschlag; Nichtiger Gewerbesteuermessbescheid; Rechtswidriger

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2007 - 4 L 470/06

    Zum Vergleichsvertrag im kommunalen Abgabenrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - 4 L 240/07

    zur Erhebung von Säumniszuschlägen

  • BVerwG, 02.05.1995 - 8 B 50.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verwirkung von

  • FG Münster, 16.11.2011 - 10 K 200/10

    Kosten einer Diätverpflegung, Fahrkostenerstattung an Verlobte, Kosten einer

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91

    Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit - Billigkeitserlaß

  • BVerfG, 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85
  • BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 31.96

    Gewerbesteuern; Vorauszahlung; Fälligkeit; Säumniszuschläge; Erlaß

  • BFH, 18.03.2003 - X B 66/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen

  • VGH Bayern, 26.04.2006 - 4 B 04.64

    Gewerbesteuer, Säumniszuschlag, Erlass, Billigkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 M 355/08

    Voraussetzungen für die Annahme ernstlicher Zweifel i. S. des § 80 Abs. 4 Satz 3

  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

  • BFH, 18.09.2018 - XI R 36/16

    Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren

    a) Ob zum Zeitpunkt der AdV-Versagung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide i.S. von § 361 Abs. 2 Satz 2 AO bzw. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO vorgelegen haben, d.h. die Entscheidung bei der im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag des Klägers und der Aktenlage ergab, rechtmäßig war, ist nicht zu überprüfen (BFH-Urteile vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695, unter 2.a, Rz 17; in BFHE 253, 12, BStBl II 2016, 508, Rz 26; Verwaltungsgericht --VG-- Magdeburg, Urteil vom 30. Oktober 2012 9 A 126/12, juris, Rz 23; VG Potsdam, Urteil vom 26. Februar 2014 8 K 1031/12, Landes- und Kommunalverwaltung --LKV-- 2014, 236, Rz 28; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. August 1995 1 K 2134/93, EFG 1995, 1093; Klein/Rüsken, AO, 14. Aufl., § 240 Rz 65; a.A. im Sinne einer vollen Überprüfung der AdV-Entscheidung: VG München, Urteil vom 12. November 2015 M 10 K 14.4662, juris, Rz 39; FG München, Urteil vom 21. Mai 2013 10 K 1310/10, juris, Rz 47).

    bb) Zum anderen soll und kann das Erlassverfahren nicht dazu dienen, die Säumnis des Steuerpflichtigen in Bezug auf das Ergreifen von Rechtsbehelfen durch die Anwendung des § 227 AO auszugleichen (VG Magdeburg, Urteil vom 30. Oktober 2012 9 A 126/12, juris, Rz 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. September 2009 4 BV 07.498, Bayerische Verwaltungsblätter 2010, 667, Rz 31; BFH-Beschlüsse vom 30. September 2015 I B 62/14, BFH/NV 2016, 369, Rz 5; vom 31. Mai 2017 I R 77/15, BFH/NV 2017, 1409, Rz 15 f.; Seer in Tipke/Lang, Steuerrecht, 23. Aufl., § 21 Rz 338).

  • VG Magdeburg, 18.11.2015 - 9 A 194/14

    Abwasserbeiträge: Erlass von Säumniszuschlägen

    Diese scheitert auch nicht an der vom OVG LSA (U. v. 19.09.2013, a. a. O.) aufgestellten Forderung nach einer behördlichen Entscheidung über den gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (a. A. noch VG Magdeburg, U. v. 30.10.2012 - 9 A 126/12 MD -, juris, unter Berufung auf BFH, U. v. 20.05.2010, a. a. O.), da der Beklagte diesen mit Schreiben vom 16.12.2011 abgelehnt hat.

    Dies ist jedoch erforderlich (so BayVGH, B. v. 27.09.2012 - 6 ZB 10.1083 - OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 28.11.2013 - u. a. 9 N 136.12 - a. A. noch VG Magdeburg, U. v. 30.10.2012 - 9 A 126/12 MD - unter Berufung auf BFH, U. v. 20.05.2010, a. a. O; alle juris; offengelassen bei OVG LSA, U. v. 19.09.2013, a. a. O.).

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